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Denkmalschutz
Eigentümer eines Baudenkmals sollen dieses erhalten und in geeigneter Weise nutzen. Ob Ihr Objekt unter Denkmalschutz steht oder nicht, können Sie beim zuständigen Denkmalschutzamt erfragen. Bei Erwerb eines unsanierten denkmalgeschützten Objektes können erhebliche Auflagen bezüglich Umbau und Sanierung auf Sie zukommen. Ihre Umbau- oder Sanierungspläne sollten Sie vor Bauantragstellung mit dem Denkmalschutzamt abstimmen. Bei Baudenkmälern können im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahmen und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 10% AfA (§7i EStG) der begünstigten Aufwendungen auf den denkmalgeschützten Teil steuerlich geltend gemacht werden. Diese Begünstigung gilt auch bei Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen. Voraussetzung zur steuerlichen Berücksichtigung ist in allen Fällen eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde.
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