Real Estate English

 Begriffserklärung des Immobilienfachbegriffes:

Was ist eine Eigenheimzulage ?
Wurde zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Die gesamte Föderung konnten sich jedoch Darlehensnehmer, die vor diesem Zeitpunkt den Kaufvertrag für ihre Immobilie abgeschlossen oder den Bauantrag gestellt hatten sichern.
Die Eigenheimzulage setze sich aus dem Fördergrundbetrag von max. 1250,- € und der Baukinderzulage pro Kind 800,- €. Wobei sie bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt und für eine Dauer von acht Jahren gewährtwurde. Jeweils zum 15. März eines Jahres erfolgte die Auszahlung durch das zuständige Finanzamt.