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Was ist Gemeinschaftseigentum ?
Dieser Begriff bezieht sich hauptsächlich auf Eigentumswohnungen. Zum Gemeinschaftseigentum zählen die Teile des Grundstücks und des Gebäudes, die weder Sondereigentum noch Eigentum eines Dritten sind - sowie jene Gebäudeteile, die für den Erhalt und die Sicherheit notwendig sind, z.B. Dach, Fassade, Treppenhaus, Fahrstuhl, Strom- und Wasserleitungen sowie Außenanlagen. Die Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt allen Miteigentümern gemeinsam.
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